USA und EU erzielen Rahmenabkommen über 15%igen Referenzzoll und verhindern so eine Eskalation des globalen Handelskriegs

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I. Kerninhalt und Schlüsselbegriffe der Vereinbarung

Die USA und die EU erzielten am 27. Juli 2025 eine Rahmenvereinbarung, die festlegt, dass auf EU-Exporte in die USA einheitlich ein Referenzzollsatz von 15 % angewendet wird (bestehende Zusatzzölle ausgenommen). Damit wurde der ursprünglich für den 1. August geplante Strafzoll von 30 % erfolgreich abgewendet. Die Vereinbarung umfasst die meisten Industriegüter, einschließlich Automobile, sieht aber ein differenziertes Zollsystem vor:

Für Stahl- und Aluminiumprodukte gilt weiterhin ein hoher Zollsatz von 50 % (mit dem Ziel, zukünftig auf ein Quotensystem umzustellen).

Wichtige Kategorien wie Flugzeuge und Flugzeugteile, Halbleiteranlagen und ausgewählte Agrarprodukte genießen zollfreie Gegenseitigkeit.

Die EU verpflichtete sich außerdem, über drei Jahre US-Energie (LNG und Kernbrennstoff) im Wert von 750 Milliarden Dollar zu kaufen, weitere 600 Milliarden Dollar an US-Investitionen zu tätigen und ihre Industriemärkte vollständig für die USA zu öffnen.

 

II. Verhandlungstreiber und Wesen des Austauschs

Dieses Abkommen ist im Kern ein politisches Wagnis, bei dem die USA mit Zolldrohungen strategische Zugeständnisse von der EU erzwingen wollten. Angesichts des US-EU-Handelsbilanzdefizits von 235 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 drohte die Trump-Regierung im Mai mit 50-prozentigen Zöllen, um Druck auf die Verhandlungen auszuüben und die EU vor dem Stichtag am 1. August zu Kompromissen zu zwingen. Die EU tauschte Energiekäufe (um die Abhängigkeit von Russland zu verringern), erweiterte Rüstungsbeschaffungen und Investitionszugeständnisse gegen einen Zollsatz von 15 Prozent (besser als 30 Prozent, aber weit unter ihrem Ziel von Nullzöllen), während die USA Kernindustrien durch zollfreie Listen schützten. Uneinigkeiten bestehen weiterhin bei Zöllen auf Waren wie Spirituosen und Generika. Zölle auf Halbleiter und Pharmazeutika werden separat auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung gemäß Abschnitt 232 innerhalb von zwei Wochen festgelegt.

 

III. Folgefolgen und potenzielle Risiken

Das Abkommen mag die Handelsspannungen vorübergehend lindern, birgt aber drei große Risiken:

Unsicherheit bei der Umsetzung: Unklarheiten hinsichtlich des Anwendungsbereichs zollfreier Produkte und der Übergänge bei den Stahlquoten können zu Streitigkeiten führen;

Industrieller Schock: Der 15-prozentige Zoll wird die Kosten für europäische Automobilhersteller erhöhen (bisher durchschnittlich 1,2 %) und die Preiswettbewerbsfähigkeit von KMU beeinträchtigen;

Kettenreaktion: Das US-EU-Zollbündnis könnte die Fragmentierung des Welthandels beschleunigen und insbesondere China und die asiatisch-pazifischen Volkswirtschaften (Taiwan, Südkorea, Indien, Vietnam) unter Druck setzen, die sich den US-chinesischen Zollgesprächen am 12. August stellen müssen. Europäische Kritiker verurteilen das Abkommen als Ausdruck der „Ungleichheit zwischen den USA und der EU“, die das transatlantische Wirtschaftsvertrauen langfristig schwächen könnte.

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Veröffentlichungsdatum: 30. Juli 2025