Handelswarnung: Dänemark führt neue Vorschriften für importierte Lebensmittel ein

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Am 20. Februar 2025 veröffentlichte das dänische Amtsblatt die Verordnung Nr. 181 des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei, die besondere Beschränkungen für importierte Lebensmittel, Futtermittel, tierische Nebenprodukte, daraus hergestellte Produkte und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, festlegt. Diese Verordnung tritt am 21. Februar 2025 in Kraft. Der Hauptinhalt umfasst:

Gemäß dem Lebensmittelgesetz und anderen Vorschriften gilt dies für Produkte, die nach Dänemark eingeführt oder durch Dänemark in ein Drittland transportiert werden. Für entsprechende Produkte gelten Einfuhrbeschränkungen oder verstärkte Kontrollen. Ausgenommen hiervon sind Produkte, die über andere EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden und sich bereits im freien Verkehr innerhalb der EU befinden, nicht tierische Lebensmittel für den Eigenbedarf und bestimmte Proben.

Die Verordnung sieht besondere Beschränkungen für die Einfuhr relevanter Produkte aus verschiedenen Ländern vor. Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist die Einfuhr ausschließlich von Gelatine aus unserem Land und von Meeresprodukten (ausgenommen Zuchtfische, geschälte oder verarbeitete Garnelen und natürlich gefangene Flusskrebse) zulässig. Sofern Importeure sicherstellen, dass die Produkte ausschließlich auf Grundlage der EU-Verordnung 2002/994/EG eingeführt werden, dürfen sie auch Zuchtfische, geschälte oder verarbeitete Garnelen und natürlich gefangene Flusskrebse sowie Tierdärme, Kaninchenfleisch, Geflügelprodukte, Eier und Eierprodukte, Honig, Gelée Royale, Propolis und Blütenpollen einführen.

Reis und Reisprodukte sowie zusammengesetzte Lebensmittel, die Reiszutaten enthalten, müssen die Anforderungen der Verordnung 2011/884/EU erfüllen; bei Verstößen sind auch Strafen festgelegt.

Richtlinien für den Compliance-Betrieb:

Etablieren Sie ein dynamisches Überwachungssystem für EU-Vorschriften, das sich auf Echtzeit-Updates der EG/EU-Regulierungsdatenbank konzentriert. Es wird empfohlen, dass Handelsunternehmen mit China ein Compliance-Officer-System einführen, um gezielt technische Handelshemmnisse zu beseitigen. Logistikprozesse sollten die Vorklassifizierungsdienste verstärken, um sicherzustellen, dass die HS-Codes den Produkteigenschaften vollständig entsprechen. Nutzen Sie das EU-RASFF-Warnsystem, um einen schnellen Reaktionsmechanismus für Produktrückrufe zu etablieren.

Mit der Einführung dieser Verordnung setzt Dänemark eine strengere Grenzkontrollstrategie im Bereich der Lebensmittelsicherheit um. Exportunternehmen sollten umgehend eine Selbstbewertung der Einhaltung der Vorschriften durchführen und dabei besonders auf oft übersehene Aspekte wie die Verwendung von Zusatzstoffen, Kennzeichnungsstandards und Verpackungsmaterialzertifizierungen achten, um eine strenge Überprüfung durch die zuständigen Behörden zu vermeiden.

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Veröffentlichungszeit: 24. März 2025