Am 20. Februar 2025 veröffentlichte das dänische Amtsblatt die Verordnung Nr. 181 des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Fischerei. Diese Verordnung legt besondere Beschränkungen für die Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln, tierischen Nebenprodukten, Folgeprodukten und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, fest. Sie tritt am 21. Februar 2025 in Kraft. Zu den wichtigsten Inhalten gehören:
Diese Regelung, die auf Grundlage des Lebensmittelgesetzes und anderer Vorschriften erlassen wurde, gilt für Produkte, die nach Dänemark eingeführt oder durch Dänemark in ein Drittland transportiert werden. Für die betreffenden Produkte gelten Einfuhrbeschränkungen oder verstärkte Kontrollen. Ausgenommen hiervon sind Produkte, die über andere EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden und sich bereits im freien Verkehr innerhalb der EU befinden, nicht-tierische Lebensmittel für den persönlichen Gebrauch sowie bestimmte Muster.
Die Verordnung sieht besondere Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Produkte aus verschiedenen Ländern vor. Für Lebensmittel tierischen Ursprungs sind lediglich Gelatine aus unserem Land und Wasserprodukte (ausgenommen Zuchtfische, geschälte oder verarbeitete Garnelen und natürlich gefangene Süßwasserkrebse) zur Einfuhr zugelassen. Sofern Importeure nachweisen, dass die Einfuhr ausschließlich auf Grundlage der EU-Verordnung 2002/994/EG erfolgt, dürfen sie auch Zuchtfische, geschälte oder verarbeitete Garnelen und natürlich gefangene Süßwasserkrebse sowie Hüllen, Kaninchenfleisch, Geflügelprodukte, Eier und Eiprodukte, Honig, Gelée Royale, Propolis und Bienenpollen einführen.
Reis und Reisprodukte sowie zusammengesetzte Lebensmittel, die Reisbestandteile enthalten, müssen den Anforderungen der Verordnung 2011/884/EU entsprechen; auch die Strafen für Verstöße sind festgelegt.
Richtlinien für den Compliance-Betrieb:
Es sollte ein dynamisches Überwachungssystem für EU-Vorschriften eingerichtet werden, das die Aktualisierung der EU-Regulierungsdatenbank in Echtzeit gewährleistet. Unternehmen, die mit China Handel treiben, wird empfohlen, ein System von Compliance-Beauftragten einzuführen, um technische Handelshemmnisse gezielt anzugehen. Logistikprozesse sollten verstärkt Vorklassifizierungsdienste anbieten, um sicherzustellen, dass die HS-Codes die Produkteigenschaften vollständig abbilden. Das EU-RASFF-Warnsystem sollte genutzt werden, um einen schnellen Reaktionsmechanismus für Produktrückrufe zu etablieren.
Mit der Einführung dieser Verordnung setzt Dänemark eine strengere Grenzkontrollstrategie im Bereich Lebensmittelsicherheit um. Betroffenen exportierenden Unternehmen wird empfohlen, umgehend Selbstbewertungen zur Einhaltung der Vorschriften durchzuführen und dabei besonders auf oft vernachlässigte Aspekte wie die Verwendung von Zusatzstoffen, Kennzeichnungsstandards und Zertifizierungen von Verpackungsmaterialien zu achten, um die „strengen Prüfverfahren“ der Vollzugsbehörde zu vermeiden.
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Veröffentlichungsdatum: 24. März 2025
