Am 21. Februar 2025 veröffentlichte die australische Antidumpingkommission die Bekanntmachung Nr. 2025/003, in der sie mitteilte, dass die Antidumpingmaßnahmen für aus China importierte Walzdrahtrollen am 22. April 2026 auslaufen. Interessierte Parteien sollten bis zum 22. April 2025 Anträge auf eine Überprüfung im Rahmen des Sunset-Review-Verfahrens einreichen. Gehen bis zu diesem Datum keine Anträge ein, enden die Antidumpingmaßnahmen für die betreffenden Produkte aus China nach dem Auslaufen der Maßnahmen.
Am 12. August 2015 leitete Australien eine Antidumpinguntersuchung gegen aus China importierte Walzdrahtstangen ein. Am 22. April 2016 fällte Australien ein positives Endurteil in dem Fall und legte fest, dass die Antidumpingzölle für die beteiligten chinesischen Unternehmen zwischen 37,4 % und 53,1 % lagen.
Am 27. Juli 2020 veröffentlichte die australische Antidumpingkommission die Bekanntmachung Nr. 2020/077. Darin teilte sie mit, dass auf Antrag des australischen Unternehmens InfraBuild (Newcastle) Pty Ltd eine erste Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen für aus China importierte Walzdrahtprodukte eingeleitet wurde. Am 12. April 2021 veröffentlichte die australische Antidumpingkommission die Bekanntmachung Nr. 2021/032. Darin fällte sie eine positive endgültige Entscheidung in dem Fall und beschloss, die Antidumpingmaßnahmen für die betroffenen Produkte aus China ab dem 23. April 2021 fortzusetzen. Die Antidumpingzölle wurden anhand einer Kombination aus festen und variablen Sätzen berechnet, was zu einer Dumpingmarge von 33,1 % für alle chinesischen Exporteure führte. Warmgewalzter Betonstahl und Edelstahlcoils sind in diesem Fall nicht von den Antidumpingmaßnahmen betroffen. Die australischen Zollcodes für die betroffenen Produkte lauten 7213.91.00.44 und 7227.90.90.02.
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Veröffentlichungsdatum: 25. Februar 2025